Der Beirat des Gütesiegelverbund Weiterbildung
Zur Sicherung der fachlichen Qualität und Unabhängigkeit der Zertifizierungsverfahren beruft der Vorstand einen vereinsunabhängigen Beirat. Dieser übernimmt die Funktion der Fachaufsicht und Zertifizierungsstelle des Gütesiegelverbund Weiterbildung.
Der Beirat entwickelt und verantwortet die fachlichen Standards der Qualitätsmanagement-Modelle sowie die Grundlagen und Anforderungen der Zertifizierungsverfahren.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Beirats gehören:
- die Regelung und Weiterentwicklung der Anforderungen und Abläufe des Zertifizierungsverfahrens,
- die Akkreditierung von Gutachter*innen,
- die Entscheidung über die Zertifikatsvergabe,
- die Einsetzung einer unabhängigen Schiedsstelle im Benehmen mit dem Gesamtvorstand.
Der Beirat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, die jeweils für vier Jahre berufen werden. Die Mitglieder repräsentieren unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche, die mit Fragen der Qualität und Entwicklung in der Weiterbildung befasst sind. Berücksichtigt werden insbesondere Vertreter*innen aus den Bereichen:
- politische Administration,
- Erziehung und Bildung,
- Wissenschaft und Kultur,
- Arbeit und Wirtschaft,
- Verbraucherschutz.
Weitere Informationen und Regelungen zur Zusammensetzung und Arbeit des Beirats sind in § 15 der Satzung des Vereins festgelegt.
