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QM-Hochschule und AWbG

Entwicklung eines Qualitätsmanagement-Modells für das Handlungsfeld wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen in Verbindung mit dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW

Neben Forschung, Lehre und Transfer (Wissens- und Technologietransfer) zählt auch die wissenschaftliche Weiterbildung zu den zentralen Aufgaben einer Hochschule (vgl. Landeshochschulgesetze, Hochschulrahmengesetz). Die konkrete Ausgestaltung dieses Handlungsfeldes und seiner Angebote variiert jedoch erheblich zwischen den Hochschulen. Dies wirkt sich unmittelbar auf die öffentliche Sichtbarkeit, Wahrnehmung und das erkennbare Profil der wissenschaftlichen Weiterbildung aus.


Die systematische und strukturelle Verankerung der wissenschaftlichen Weiterbildung befindet sich vielerorts noch in einem Entwicklungsprozess, der eng mit gesamtstrategischen Überlegungen der jeweiligen Hochschule verknüpft ist. Dabei zeigt sich, dass ihre praktische Bedeutung maßgeblich von der strategischen Positionierung der Hochschule abhängt.


Ziel des Projekts war es, ein passgenaues Qualitätsmanagement-Modell für das Handlungsfeld der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen zu entwickeln. Dieses Modell wurde in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen konzipiert, um ihnen die Weiterentwicklung ihrer Qualitätsmanagement-Systeme in diesem Bereich zu ermöglichen. Dadurch sollen sie bei Bedarf die Voraussetzungen für die Anerkennung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) erfüllen können.


Den Abschlussbericht des Projektes können Sie sich nachfolgend herunterladen. Das Qualitätsmanagement-Modell für das „Handlungsfeld wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen“ finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt QM-System.



Guetesiegelverbund_Weiterbildung-Bericht-Projekt_wWb-Hochschulen.pdf
1.54 MB

Laufzeit des Projektes: 01.01.2021 – 30.03.2022

gefördert durch


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Anschlussfähigkeit der Hochschulen an das QM-Modell des Gütesiegelverbundes Weiterbildung im Rahmen einer AWbG – Zertifizierung

Der Wissenschaftsrat legte im Januar 2019 seine „Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens“ vor. Die hochschulische Weiterbildung soll dazu beitragen, im Sinne des Konzeptes „Lebenslanges Lernen“, die Weiterbildungslandschaft zu erweitern und zu ergänzen.

Für Weiterbildungsangebote der Hochschulen, die nicht das Format von Studiengängen besitzen, ist die Qualitätssicherung der Lehre eine besondere Herausforderung. Das hochschulische Weiterbildungsangebot mit seinen spezifischen Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten könnte in bestehenden Qualitätssicherungssysteme der Hochschullehre eingebunden werden. Alternativ könnte die Qualität der Weiterbildungsangebote durch formulierte Qualitätskriterien unabhängiger Organisationen ein möglicher Weg sein. Daher fordert der gegenwärtige Stand der Beratung/Diskussion u.a. eine Klärung der Frage, inwieweit ein für Hochschulen spezifisches QM-Modell entwickelt werden kann/sollte, dass die Anforderungen und Voraussetzungen der hochschultypischen Besonderheiten berücksichtigt und mit diesen kompatibel ist.


Grundlage der Überlegungen ist das Konzept „Lebenslanges Lernen“ und dessen Diversifizierung, bzw. der Ausbau der Möglichkeiten von bildungsbereichsübergreifenden Kooperationen von Hochschulen. Perspektivisch ist die Zusammenarbeit von Bildungsanbietern (Hochschulen) und Bildungsnachfragern (Arbeitnehmer*innen) zu befördern und somit den Lernenden ein breites Bildungsangebot darzubieten sowie den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, neue Zielgruppen zu erschließen bzw. diese zu festigen. Zusammenfassend bedeutet dies: Stärkung der Nachfrage, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für ein lebenslanges Lernen und eine Verbesserung der Angebotsstrukturen.


Kriterien für die Anschlussfähigkeit von Bildungsangeboten der Hochschulen, im Sinne des AWbG, waren zu identifizieren und mögliche Lösungsvorschläge zu entwickeln.

 


Anschlussfaehigkeit-der-Hochschulen-AWbG-Guetesiegelverbund-Weiterbildung-2020-05-Vers_3-k.pdf
2.1 MB

Laufzeit des Projektes: 15.08.2019 – 01.03.2020

gefördert durch


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