Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote
Ein im Juli 2025 veröffentlichtes Gerichtsurteil des BGH vom Juni 2025 beschäftigt sich mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Das Urteil hat bei Anbietern und Weiterbildungseinrichtungen für Verunsicherung gesorgt.
Eine Konkretisierung erfolgte am 24.10.2025 durch das Bundesfinanzministerium (BMF), das den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nr. 21 UStG sowie ein dazugehöriges Informationsblatt veröffentlichte.
Weitere Informationen hat das wb-web.de auf ihrem Portal zusammengestellt.