Die Zertifizierung beim Gütesiegelverbund Weiterbildung
Einrichtungen und Organisationen der Weiterbildung, Bildung und Qualifizierung können sich einer externen Qualitätsprüfung unterziehen und durch den Gütesiegelverbund Weiterbildung zertifizieren lassen.
Für die Durchführung der Zertifizierungsverfahren unterhält der Gütesiegelverbund Weiterbildung eine eigene Zertifizierungsstelle. Sie organisiert und begleitet das gesamte Verfahren und steht für alle Fragen rund um die Zertifizierung beratend zur Verfügung. Zur Auswahl stehen verschiedene Qualitätsmanagement-Modelle. Gemeinsam mit den Einrichtungen und Organisationen wird das jeweils passende QM-Modell ausgewählt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Produkten finden Sie unter dem Menüpunkt QM-System!
Entscheidet sich eine Einrichtung oder Organisation für eine Zertifizierung beim Gütesiegelverbund Weiterbildung, erfolgt die Anmeldung über das entsprechende Formular. Anschließend wird ein Vertrag über die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens geschlossen. Einen allgemeingültigen „richtigen“ Zeitpunkt für die Anmeldung zum Zertifizierungsverfahren gibt es nicht. Einrichtungenentscheiden dies individuell – abhängig von ihren jeweiligen Entwicklungsständen und Arbeitsprozessen.
Im nächsten Schritt beauftragt der Gütesiegelverbund Weiterbildung eine akkreditierte Gutachterin bzw. einen akkreditierten Gutachter mit der Durchführung des Verfahrens. In einem ersten Gespräch vereinbaren Gutachter*in und Einrichtung einen verbindlichen Zeitplan für den weiteren Ablauf der Zertifizierung.
Die Zertifizierungsverfahren werden von unabhängigen, durch den Beirat akkreditierten Gutachter*innen durchgeführt. Sie prüfen, ob die Qualitätsstandards des jeweiligen QM-Modells erfüllt werden und wie das Qualitätsmanagement in der Praxis umgesetzt ist. Bestandteil des Verfahrens ist zudem ein Besuch der Einrichtung vor Ort.
Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifizierungsverfahrens vergibt der unabhängige Beirat des Gütesiegelverbundes Weiterbildung das Zertifikat. Die Zertifikate sind jeweils drei Jahre gültig.
Darüber hinaus können Einrichtungen und Organisationen Mitglied im Gütesiegelverbund Weiterbildung e. V. werden. Die Mitglieder unterstützen die Qualitätsentwicklung in der Weiterbildung und können aktiv an der Weiterentwicklung der QM-Modelle mitwirken. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind in der Satzung des Vereins geregelt.
Die Erstzertifizierung sowie die erste Rezertifizierung werden grundsätzlich im Basisverfahren durchgeführt. Dadurch erhalten Einrichtungen die Möglichkeit, die Anforderungen des Qualitätsmanagements schrittweise kennenzulernen, verbindliche Strukturen aufzubauen und erste Erfahrungen mit den eingesetzten Instrumenten und Prozessen zu sammeln.
Ab der zweiten Rezertifizierung kann die Einrichtung eigenständig entscheiden, ob sie weiterhin am Basisverfahren teilnimmt oder in das Entwicklungsverfahren wechselt. Beide Verfahren sind gleichwertig anerkannt und führen gleichermaßen zur Zertifizierung. Der wesentliche Unterschied liegt in den jeweils eingesetzten Qualitätsmanagement-Instrumenten sowie in der Art und Weise, wie Entwicklungs- und Verbesserungsprozesse innerhalb der Einrichtung dokumentiert werden. Während das Basisverfahren stärker auf grundlegende Standards und bewährte Verfahren ausgerichtet ist, eröffnet das Entwicklungsverfahren zusätzliche Möglichkeiten Weiterentwicklung zu dokumentieren.
