QM-Hochschule und AWbG

Entwicklung eines Qualitätsmanagement-Modells für das Handlungsfeld wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen in Verbindung mit dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW

Neben Forschung, Lehre, Transfer (Wissens- und Technologietransfer) gehört die wissenschaftliche Weiterbildung mit zu den grundlegenden Aufgaben (vgl. Landeshochschulgesetze, Hochschulrahmengesetz). Die Ausgestaltung der wissenschaftlichen Weiterbildung und ihrer Angebote ist jedoch sehr unterschiedlich entwickelt, was nicht ohne Auswirkungen auf ihre öffentliche Sichtbarkeit, Wahrnehmung und ihr erkennbares Profil ist. Eine systematische und auch strukturelle „Verankerung“ der wissenschaftlichen Weiterbildung befindet sich vielfach noch im Prozess der Beratungen zu gesamtstrategischen Überlegungen. Vieles deutet darauf hin, dass auch die praktische Bedeutung der wissenschaftlichen Weiterbildung nicht zuletzt abhängig ist von der strategischen Positionierung der jeweiligen Hochschule.

Ziel des Projekts war die Entwicklung eines passgenauen Qualitätsmanagement-Modells für das Handlungsfeld wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen. Dieses wurde im Dialog mit Hochschulen zu entwickeln, damit diese ihr Qualitätsmanagement-System für die hochschulische wissenschaftliche Weiterbildung weiterentwickeln können, um im Bedarfsfalle die  Anerkennungsvorrausetzung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) zu erlangen.

Abschlussbericht "Entwicklung eines QM-Modells für das Handlungsfeld wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen"

 

Laufzeit des Projektes: 01.01.2021 – 30.03.2022

gefördert durch

 

Anschlussfähigkeit der Hochschulen an das QM-Modell des Gütesiegelverbundes Weiterbildung im Rahmen einer AWbG – Zertifizierung

Der Wissenschaftsrat legte im Januar 2019 seine „Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens“ vor. Die hochschulische Weiterbildung soll dazu beitragen, im Sinne des Konzeptes „Lebenslanges Lernen“, die Weiterbildungslandschaft zu erweitern und zu ergänzen. Für Weiterbildungsangebote der Hochschulen, die nicht das Format von Studiengängen besitzen, ist die Qualitätssicherung der Lehre eine besondere Herausforderung. Das hochschulische Weiterbildungsangebot mit seinen spezifischen Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten könnte in bestehenden Qualitätssicherungssysteme der Hochschullehre eingebunden werden. Alternativ könnte die Qualität der Weiterbildungsangebote durch formulierte Qualitätskriterien unabhängiger Organisationen ein möglicher Weg sein. Daher fordert der gegenwärtige Stand der Beratung/Diskussion u.a. eine Klärung der Frage, inwieweit ein für Hochschulen spezifisches QM-Modell entwickelt werden kann/sollte, dass die Anforderungen und Voraussetzungen der hochschultypischen Besonderheiten berücksichtigt und mit diesen kompatibel ist.

Grundlage der Überlegungen ist das Konzept „Lebenslanges Lernen“ und dessen Diversifizierung, bzw. der Ausbau der Möglichkeiten von bildungsbereichsübergreifenden Kooperationen von Hochschulen. Perspektivisch ist die Zusammenarbeit von Bildungsanbietern (Hochschulen) und Bildungsnachfragern (Arbeitnehmer*innen) zu befördern und somit den Lernenden ein breites Bildungsangebot darzubieten sowie den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, neue Zielgruppen zu erschließen bzw. diese zu festigen. Zusammenfassend bedeutet dies: Stärkung der Nachfrage, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für ein lebenslanges Lernen und eine Verbesserung der Angebotsstrukturen.

Kriterien für die Anschlussfähigkeit von Bildungsangeboten der Hochschulen, im Sinne des AWbG, waren zu identifizieren und mögliche Lösungsvorschläge zu entwickeln.

 

 

Laufzeit des Projektes: 15.08.2019 – 01.03.2020

gefördert durch

 

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09.12.2024