Beirat

Der Beirat setzt als Fachaufsicht und Zertifizierungsstelle die fachlichen Standards für alle Qualitätsmanagement-Modelle und das jeweilige Zertifizierungsverfahren nach Gütesiegelverbund Weiterbildung. Er akkreditiert die Gutachterinnen und Gutachter des Gütesiegelverbund Weiterbildung und entscheidet über die Vergabe des Zertifikats.

In der Satzung des Vereins (§ 14) sind seine Aufgaben und Zusammensetzung beschrieben:

Aufgaben und Zusammensetzung des Beirates

Der Vorstand beruft einen vom Verein unabhängigen Beirat, der insbesondere folgende Aufgaben hat:

1. Aufgaben

Der Beirat ist die Fachaufsicht für das Qualitätsmanagement-Modell des Gütesiegelverbund Weiterbildung.

a) Regelung von Ablauf und Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens nach dem Qualitätsmanagement-Modell des Gütesiegelverbund Weiterbildung
b) Akkreditierung von Gutachterinnen und Gutachtern
c) Entscheidung über die Vergabe von Zertifikaten
d) Einsetzung einer unabhängigen Schiedsstelle im Benehmen mit dem Gesamtvorstand

2. Zusammensetzung

Neun Mitglieder werden in einem Vier-Jahresrhythmus in den Beirat berufen. Mitglieder im Beirat sind Vertreterinnen und Vertreter aus relevanten gesellschaftlichen Gruppen, die an Leistungen und Qualität der Weiterbildung interessiert sind.

Dabei sollen die Bereiche berücksichtigt werden:

  • der politischen Administration
  • der Erziehung und Bildung
  • der Wissenschaft und Kultur
  • der Arbeit und Wirtschaft
  • des Verbraucherschutzes

 

 

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