Allgemeine FAQs

Mitglieder im Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. sind Einrichtungen/Organisationen der Weiterbildung, die die Diskussionen um Qualitätsentwicklung in der Weiterbildung mitgestalten wollen. Die Mitglieder des Gütesiegelverbundes wollen in Selbstverpflichtung selbstständig und in Kooperation mit anderen Partnern Qualitätsentwicklung in ihren Einrichtungen der Bildung fördern.

Sie wollen die Diskussion zur Qualitätsentwicklung in den Bereichen der Bildung/Weiterbildung mitgestalten und ein QM-System aus der Praxis und für die Praxis der Weiterbildung weiterentwickeln.

Der Gütesiegelverbund Weiterbildung ist durch die Repräsentanz der verschiedenen Bereiche der Weiterbildung (Familienbildung, allgemeine und berufliche Weiterbildung, politische Bildung, Bildung in Tagungshäusern etc.) über die Mitglieder wichtiger Ansprechpartner für die Bildungspolitik, die Wissenschaft, die Ministerien, Behörden und Finanzgeber für Projekte.

Die Mitglieder sind nicht nur an der Fortentwicklung der Qualitätsdiskussion beteiligt, sondern auch berechtigt, die Supportstruktur des Gütesiegelverbundes in Anspruch zu nehmen.

Dazu gehören die Ausbildung zur*zum Qualitätsmanagementbeauftragten, die verschiedenen Fortbildungen (einzelne Module, z.B. interne Audits, „Wie schreibe ich einen Selbstreport?“ etc.), Beratungsworkshops, Austausch-Workshops für zertifizierte Einrichtungen, Beratungen, Arbeitsmaterialien.

Für die Zertifizierungsverfahren erhalten Mitglieder einen Preisnachlass.

Wenn Sie noch kein Mitglied im Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. sind, können Sie den Mitgliedschaftsantrag herunterladen, ausfüllen und zur Geschäftsstelle senden.

Mitglied werden kann:
Juristische Personen müssen Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen oder Träger aus dem Bereich der
Weiterbildung, Bildung und Qualifizierung, der außerschulischen Jugendbildung oder der Bildungsdienstleistungen sein.

Wenn Sie Mitglied des Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. sind, können Sie sich in der Geschäftsstelle in Dortmund einen Benutzernamen und das dazugehörige Kennwort geben lassen. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle finden Sie unter Kontakt.

Die durchschnittliche Dauer des Zertifizierungsverfahrens von der Anmeldung bis zur Vergabe des Gütesiegels liegt z.Z. zwischen neun und zwölf Monaten.

Es können aber auch bis zu zwei Jahre vergehen, da die Einrichtung selbst das Tempo bestimmt und der Zeitplan den Gegebenheiten sowie den personellen Möglichkeiten der Einrichtung entsprechen muss.

Gehen Sie auf den Menüpunkt Zertifizierung/Anmeldung zur Zertifizierung. Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Wenn Sie das Formular geladen haben, können Sie es öffnen, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns per Mail an zertifizierung(at)guetesiegelverbund.de schicken.

und wann melden wir uns zur erneuten Zertifizierung an?

Der Zeitplan über den Prozess des Zertifizierungsverfahrens wird im Erstgespräch zwischen Gutachter*in und Einrichtung verbindlich vereinbart und ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. und der Einrichtung.

Das Erstgespräch muss innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung erfolgen; eine Anmeldung „auf Vorrat“ ist nicht möglich.

Wir empfehlen, zum Zeitpunkt des Erstgespräches bereits ein erstes Check-up durchgeführt zu haben. Für Mitglieder steht eine entsprechende Arbeitshilfe im Mitgliederbereich der Homepage und im QM-Fachportal zur Verfügung.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Zertifizierungsverfahren sollte die Einrichtung bereits eine*n Qualitätsmanagementbeauftragte*n benannt haben, der mindestens das zweitägige Grundmodul der Gütesiegelverbundfortbildung absolviert hat oder vergleichbare Kenntnisse besitzt, um den Umfang der Maßnahmen zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach Gütesiegelverbund Weiterbildung realistisch einschätzen zu können.

Für die erneute Zertifizierung sollten die Einrichtungen den Einrichtungsbesuch ungefähr 6-8 Wochen vor Ablauf des gültigen Zertifikates anvisieren, um einen lückenlosen Anschluss der Zertifikate sicher zu stellen.

Nein. Der*die Gutachter*in wird von der Zertifizierungsstelle eingesetzt.

Alle Gutachter*innen des Gütesiegelverbundes sind umfassend ausgebildet, verfügen über Feldkompetenz in der Weiterbildung und werden kontinuierlich fortgebildet. Im Erstgespräch hat die Einrichtung die Möglichkeit, den Gutachter*innen die Besonderheiten der Einrichtung und des Weiterbildungsbereiches (z.B. Familienbildung, politische Bildung) darzulegen.

Gutachter*innen auditieren z.B. nie im eigenen Trägerbereich, bzw. in Einrichtungen, in denen sie in den letzten zwei Jahren (beratend) tätig waren.

Für die gemeinsame Zertifizierung von Bildungswerken in einem Zertifizierungsverfahren ist nicht die konkrete Form der Kooperation von Einrichtungen oder die Weitergabe von öffentlichen Mitteln das entscheidende Kriterium, sondern die Fragen, ob ein innerer Zusammenhang der Einrichtungen besteht, und ob die zuständige Leitung ein Durchgriffsrecht auch für das Qualitätsmanagement bis in die einzelnen Einrichtungen besitzt.

Es geht hier also nicht um die Finanzierung, sondern um die konkrete Umsetzungsmöglichkeit eines gemeinsamen QM-Systems. Das bedeutet ein gemeinsames Qualitätsmanagementsystem mit gemeinsamer Qualitätspolitik und Qualitätszielen. Es gilt, ein Qualitätsmanagement-Handbuch aufzubauen. Es muss ein gemeinsamer Selbstreport geschrieben werden. Die Umsetzung der QM-Vorgaben in allen Bereichen ist zu gewährleisten.

Eine Einrichtung wäre schlecht beraten, wenn sie sich z.B. um Kosten im Zertifizierungsverfahren zu sparen, anders einordnen würde, als es für eine spätere Anerkennung des QM-Systems zwecks Nutzung von WbG-Förderung notwendig ist.

Der größte Kostenpunkt bei der Entwicklung eines QM-Systems sind ohnehin die Zeit- und Personalkosten. In der Praxis können diese auch bei Einzelzertifizierungen z.B. durch gemeinsame Qualitätszirkel oder Arbeitsgruppen verringert werden, wenn durch intensive Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen von anderen Weiterbildungseinrichtungen Synergien genutzt werden können.

Kleinsteinrichtungen, für die sich aufgrund der fehlenden Möglichkeiten des kollegialen Austausches innerhalb der Einrichtung eine Zusammenarbeit mit anderen Kleinsteinrichtungen empfiehlt, sollten die Möglichkeit der Zertifizierung im Verbund für sich prüfen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Beitrag "Zertifizierung im Verbund". Weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Zertifizierungsverfahren werden in Absprache mit der Zertifizierungsstelle geprüft.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anfragen an: zertifizierung(at)guetesiegelverbund.de.

Nein. Die Einrichtung benennt eine*n Qualitätsmanagementbeauftragte*n in der Einrichtung bzw. im Verbund. Für diese*n Qualitätsmanagementbeauftragte*n muss eine Aufgabenbeschreibung existieren. Die Einrichtung entscheidet selbst, ob die vorliegenden Qualifikationen und/oder Praxiserfahrungen des*der Qualitätsmanagementbeauftragten ausreichend sind.

Wir empfehlen den Einrichtungen allerdings die regelmäßig angebotenen Fortbildungen zum*zur Qualitätsmanagementbeauftragten beim Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V., da diese von den Inhalten und dem Modulsystem auf das System nach Gütesiegelverbund zugeschnitten sind und ein vertieftes Verständnis und gute Kenntnisse des QM-Systems letztlich Zeit und Ressourcen sparen.

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