Erweiterung AZAV / SGB III

Gütesiegelverbund Weiterbildung und Zertifizierung nach AZAV / SGB III

Der Gütesiegelverbund hat unmittelbar nach der Bekanntgabe der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) nach SGB III (Mitte 2005) die dort festgehaltenen Anforderungen in das Qualitätsmanagement-System in Form einer spezifischen Erweiterung zu den Qualitätsbereichen eingefügt.

Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) löste am 6. April 2012 die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ab. Entsprechend hat der Gütesiegelverbund die neuen Anforderungen in das Qualitätsmanagement-System in Form von spezifischen Standarderweiterungen integriert.

Der Gütesiegelverbund Weiterbildung besitzt mit fachkundigen Stellen Partner, die den Einrichtungen, die bereits extern nach Gütesiegelverbund Weiterbildung zertifiziert sind, eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) anbieten können. Beratungen zur AZAV sind dabei ausgeschlossen!

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